Stellen Sie uns Ihre Fragen zur AÜG-Reform!

Ab dem 01. April 2017 gelten neue Regeln bei der Arbeitnehmerüberlassung

 

Welche Auswirkungen hat die AÜG-Reform konkret für Sie als Unternehmen oder als Mitarbeiter?

Zu dieser Thematik eine pauschale Antwort zu geben, ist aufgrund der Komplexität mit Ausnahmeregelungen schwierig.  Jeder Fall bedarf einer individullen Betrachtung.
Gerne beantworten wir Ihre Fragen. Egal, ob Sie bereits Zeitarbeitsarbeitskräfte im Einsatz haben oder dies planen. Egal, ob Sie bereits Mitarbeiter bei Tintschl sind oder erst mit dem Gedanken spielen, dies zu tun.

Suchen Sie nach der Antwort auf eine dieser Fragen?

 

  • Wie lange dürfen Zeitarbeitnehmer eingesetzt werden?
  • Welche Ausnahmen gibt es?
  • Welche Gehaltsbestandteile zählen zum Equal Pay?
  • Welche Folgen hat ein Verstoß gegen Regularien der AÜG-Reform?
  • Welche Änderungen gibt es im Betriebsverfassungsgesetzes?

Oder haben Sie eine ganz andere Frage? Füllen Sie einfach das Formular auf dieser Seite aus und formulieren Sie Ihre Fragen im Freifeld am Ende. Ein Tintschl-Mitarbeiter wird sich dann bei Ihnen melden. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

aueg-reform-2017

Fragen zum AÜG?